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   BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02   

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https://dejure.org/2003,8541
BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02 (https://dejure.org/2003,8541)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2003 - 2 AZR 432/02 (https://dejure.org/2003,8541)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2003 - 2 AZR 432/02 (https://dejure.org/2003,8541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Kündigung eines zeit- und zweckbefristeten Lehrerarbeitsverhältnisses nach Maßgabe der Sonderregelung 2y zum BAT

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines befristeten Lehrerarbeitsverhältnisses; Vereinbarung einer Zeitbefristung und Zweckbefristung; Sachgrund einer Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung; Tarifrecht öffentlicher Dienst - Kündigung eines zeit- und zweckbefristeten Lehrerarbeitsverhältnisses nach Maßgabe der Sonderregelung 2y zum BAT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 222
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.06.2001 - 7 AZR 157/00

    Auslegung einer Befristungsvereinbarung - Zeitbefristung oder Zweckbefristung?

    Auszug aus BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
    Sie haben sich zusätzlich auch auf eine Zweckbefristung geeinigt, indem sie für den Fall der Rückkehr der StRin E. aus dem Mutterschutz bzw. dem Erziehungsurlaub die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses vorgesehen haben (BAG 26. März 1986 - 7 AZR 599/84 - BAGE 51, 319, 328; 27. Juni 2001 - 7 AZR 157/00 - EzA BGB § 620 Nr. 179).

    Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist es zulässig, eine Zeit- und Zweckbefristung kombiniert zu vereinbaren (BAG 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 120; 27. Juni 2001 - 7 AZR 157/00 - aaO).

  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 88/00

    Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses in der Probezeit

    Auszug aus BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
    Gehen die Parteien eines Arbeitsvertrages ein Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit ein, dann ist während des Laufs der Befristung die ordentliche Kündigung regelmäßig ausgeschlossen (§ 620 Abs. 1 BGB; Senat 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAGE 33, 220, 222; 4. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 4; KR-Lipke/Bader 6. Aufl. § 620 BGB Rn. 9 und 11).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 477/97

    Befristung des Arbeitsvertrages zur Vertretung

    Auszug aus BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Sachgrund der Vertretung der Befristungsgrundform "Aushilfsangestellter" zuzuordnen, wenn die Befristung zur Schwangerschaftsvertretung erfolgt oder auf § 21 BErzGG gestützt wird (29. Oktober 1998 - 7 AZR 477/97 - AP BAT § 2 SR 2y Nr. 17 = EzA BErzGG § 21 Nr. 3; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT SR 2y BAT Stand September 2003 Nr. 1 Rn. 257).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
    Sie haben sich zusätzlich auch auf eine Zweckbefristung geeinigt, indem sie für den Fall der Rückkehr der StRin E. aus dem Mutterschutz bzw. dem Erziehungsurlaub die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses vorgesehen haben (BAG 26. März 1986 - 7 AZR 599/84 - BAGE 51, 319, 328; 27. Juni 2001 - 7 AZR 157/00 - EzA BGB § 620 Nr. 179).
  • LAG München, 06.06.2002 - 2 Sa 932/01

    Möglichkeit einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung eines befristeten

    Auszug aus BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 6. Juni 2002 - 2 Sa 932/01 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 8/86

    Zweckbefristung - Ankündigungsfrist gemäß Nr. 7 Abs. 4 SR 2y BAT

    Auszug aus BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
    Das Bundesarbeitsgericht hat vielmehr in seiner Entscheidung vom 12. Juni 1987 (- 7 AZR 8/86 - EzA BGB § 620 Nr. 90) gerade die tarifliche Ankündigungsfrist, die dem Wortlaut nach nur für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Angestellten für Aufgaben von begrenzter Dauer in der Sonderregelung vorgesehen ist, auf Grund der gleichen Interessenlage im Wege der Auslegung auf die Aushilfsangestellten ausgedehnt.
  • BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 388/92

    Arbeitsverhältnis: Befristung wegen geplanter Übernahme eines Auszubildenden

    Auszug aus BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
    Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist es zulässig, eine Zeit- und Zweckbefristung kombiniert zu vereinbaren (BAG 21. April 1993 - 7 AZR 388/92 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 148 = EzA BGB § 620 Nr. 120; 27. Juni 2001 - 7 AZR 157/00 - aaO).
  • BAG, 19.06.1980 - 2 AZR 660/78

    Befristung und auflösende Bedingung - außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
    Gehen die Parteien eines Arbeitsvertrages ein Arbeitsverhältnis auf eine bestimmte Zeit ein, dann ist während des Laufs der Befristung die ordentliche Kündigung regelmäßig ausgeschlossen (§ 620 Abs. 1 BGB; Senat 19. Juni 1980 - 2 AZR 660/78 - BAGE 33, 220, 222; 4. Juli 2001 - 2 AZR 88/00 - EzA BGB § 620 Kündigung Nr. 4; KR-Lipke/Bader 6. Aufl. § 620 BGB Rn. 9 und 11).
  • BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02

    Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
    Andere Unwirksamkeitsgründe sind weder ersichtlich noch vom insoweit darlegungspflichtigen Kläger (s. zuletzt Senat 28. August 2003 - 2 AZR 333/02 -) geltend gemacht worden.
  • BAG, 07.12.1995 - 2 AZR 1049/94

    Möglichkeit einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung befristeter

    Auszug aus BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 432/02
    Eine ausreichende Vereinbarung liegt vor, wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendbarkeit eines Tarifvertrags vereinbart haben, der seinerseits die Möglichkeit einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung vorsieht (Senat 7. Dezember 1995 - 2 AZR 1049/94 - RzK I 9f Nr. 48; APS/Schmidt SR 2 y BAT Rn. 9; KR-Lipke/Bader 6. Aufl. § 15 TzBfG Rn. 22).
  • LG Hagen, 13.12.2016 - 21 O 79/16
    Die Parteien gehen dabei zutreffend davon aus, dass ein befristeter Dienstvertrag grundsätzlich nicht ordentlich gekündigt werden kann, es sei denn dass sich eine ausdrückliche oder zumindest konkludente Vereinbarung der Parteien findet (BAG, Urteil vom 04.07.2001, Az. 2 AZR 88/00 = NJOZ 2002, 596; BAG, Urteil vom 18.09.2003, Az. 2 AZR 432/02 = NZA 2004, 222; Hesse, in MünchKomm BGB, 6. Aufl. 2012, § 620 Rn. 11).
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